Die in Deutschland gültige Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) fordert nach § 2 eine sogenannte Schädlingsüberwachung (Monitoring) und vorbeugende Schädlingsbekämpfung, in Betrieben in denen Lebensmittel verarbeitet werden.
Wichtig! HACCP an sich ist keine Tätigkeit die von Schädlingsbekämpfern durchgeführt wird, weil dies Lebensmitteltechniker und -kontrolleure anhand eines CCP-Verfahrens innerhalb der Produktion und Weiterverarbeitung im Betrieb durchführen. Die Schädlingsbekämpfer können also lediglich eine HACCP-Massnahme begleitend unterstützen, indem sie an kritischen Flächen innerhalb eines Betriebes Schädlingsüberwachung durchführen um präventiv tätig werden zu können. Wir finden es verwirrend, wenn man auf Internetseiten von Schädlingsbekämpfern nun diesen HACCP-Industrieservice als Dienstleistung mit einer falschen Definition zu lesen bekommt.
Wir bieten Industrie und Handel unseren begleitenden HACCP-Industrieservice mit einem fairem Wartungsvertrag an. Das bedeutet, wir kontrollieren Ihre Flächen regelmässig und leiten im Falle eines Schädlingsbefalls umgehend die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen ein.
HACCP hat sich in Amerika schon lange bewährt und steht für: Hazard Analysis Critical Control Point
Auch kleinere Lebensmittelbetriebe, wie Bäckereien, Metzgereien, Restaurants etc. sollten den Weg zu HACCP einschreiten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Gerne beraten wir Sie hierzu kostenlos!